Es gibt medizinische Leistungen, die Sie in ärztlichen Praxen selbst bezahlen müssen, denn nicht alle Leistungen fallen nach der gesetzlichen Krankenversicherung unter dem Ziel "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" zu sein. Diese Leistungen heißen Individuelle Gesundheitsleistungen oder kurz IGeL.
Die Initiative für IGeL-Behandlungen muss vom Patienten kommen. Wünschen Sie also spezielle Leistungen die Ihre Krankenkasse z.B. aus dem Bereich der Naturheilkunde und Komplementärmedizin, so fragen Sie uns. Wir werden Ihnen speziell auf Ihre besondere Situation mitteilen, ob wir die gewünschte Leistung für Sie als ergänzend sinnvoll erachten oder nicht. Gerne informieren Sie sich auch an weiteren Quellen, wie dem IGeL-Monitor (vom Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V.).
In jedem Fall erhalten Sie von uns vor Durchführung einer solchen Gesundheitsleistungen einen individuellen Kostenvoranschlag nach geltender Gebührenordnung für Ärzte. Zu unserer Sicherheit bitten wir Sie, uns diesen bei Wunsch der Maßnahme zu unterschreiben. Sie erhalten dann nach der Durchführung eine ordentliche Rechnung, die Sie uns überweisen oder bar bezahlen können. Bei Laborleistungen werden Ihnen die Kosten vom LADR Labor in Schüttdorf in Rechnung gestellt.
Nachfolgend finden Sie eine Liste mit häufig angefragten Leistungen:
Sie können aber auch apparative Untersuchungen ohne krankheitsbedingten Untersuchungsanlass bei Vorsorgeuntersuchungen durchführen lassen:
Wichtig: Sollten Vorerkrankungen bestehen, teilen Sie diese uns bitte mit. In diesem Fall ist es wahrscheinlich, dass ihre Krankenkasse die Untersuchungskosten übernimmt. Auch wenn Sie aktuelle körperliche Beschwerden haben, können diese Untersuchungen ggf. übernommen werden.